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SWK 32, 10. November 1997, Seite 129

Gesellschaftsteuerpflicht

Der Gesellschaftsteuer unterliegt es auch, wenn Kommanditisten einer GmbH & Co KG ihrer Kommanditeinlage einen Betrag entnehmen und diesen der GmbH als verlorenen Zuschuß zukommen lassen - (§ 2 Z 2 KVG), (Abweisung)

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