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SWK 32, 10. November 1997, Seite 665

Organschaften im österreichischen Steuerrecht

Die gesetzlichen Voraussetzungen im Überblick

Mag. Dr. Rainer M. Kratochwill und MMag. Dr. Lukas W. Zeinler

Grundsätzlich ist sowohl im Körperschaftsteuerrecht als auch im Umsatzsteuerrecht die einzelne Kapitalgesellschaft Steuersubjekt bzw. Unternehmen. Eine Ausnahme davon besteht im Fall der Organschaft.Diese abgabenrechtliche Unselbständigkeit liegt dann vor, wenn eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Organgesellschaft) einem Organträger nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart untergeordnet ist, daß sie keinen eigenen Willen hat.

1. Die Organschaft im Körperschaftsteuergesetz

Die Regelungen über die körperschaftliche Organschaft finden sich im § 9 KStG 1988. Abs. 1 leg. cit. normiert für die Begründung einer Organschaft das Vorliegen einer Organgesellschaft und eines Organträgers mit bestimmten, taxativ aufgezählten Rechtsformen und knüpft die Zurechnung des steuerlich ermittelten Gewinns der Organgesellschaft zum Organträger an einen Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß § 9 Abs. 2 muß die Organgesellschaft dem Organträger nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch derart untergeordnet sein, daß sie keinen eigenen Willen hat.

1.1. Ergebnisabführungs...

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