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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite R 50
Berufung gegen Wiederaufnahmebescheid
•Eine Berufung gegen einen Wiederaufnahmebescheid wirkt nicht auch als Berufung gegen den mit der Wiederaufnahme verbundenen Sachbescheid - (§ 307 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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