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Einkommensteuer - Abwehr künftiger Katastrophenschäden keine ag. Belastung
Abwehr künftiger Katastrophenschäden keine ag. Belastung (§ 34 Abs. 6 EStG)
Die Errichtung einer Stützmauer mit Rückstauklappe zwecks Vermeidung künftiger Überschwemmungsschäden ist keine Aufwendung zur Beseitigung von Katastrophenschäden.S. K 16 Denn durch die Maßnahme tritt eine Vermögensumschichtung ein, die zu einer Werterhöhung der Liegenschaft führt (RME 16 in ÖStZ 1997, 130).