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Einkommensteuer - Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen
Barrengold als gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 5 EStG)
Barrengold kommt als gewillkürtes Betriebsvermögen für solche Betriebe nicht in Betracht, die nach ihrer Art oder Kapitalausstattung kurzfristig auf Liquidität für geplante Investitionen angewiesen sind (BFH , XI R 52/95 in BB 1997, 774).