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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite R 50

Beschwerdefrist

Die Frist von sechs Wochen für die Erhebung einer Beschwerde beim VwGH beginnt, wenn ein Bescheid zugestellt wird, erst mit dem Tag der Zustellung des Bescheides - (§ 26 Abs. 1 Z 1 VwGG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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