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SWK 14, 1. Mai 1997, Seite S 361

Dienstverhältnis ohne Lohnzahlung?

(A. B.) - Wesentliches Merkmal eines Dienstverhältnisses ist (auch), daß der Arbeitnehmer für seine Dienstleistungen laufend ein (angemessenes) Entgelt erhält. Der VwGH teilt die Ansicht, daß eine Stundung des auszuzahlenden Arbeitslohnes durch den Arbeitnehmer vom Beginn des „Dienstverhältnisses" an und auf unbestimmte Zeit - im Beschwerdefall: jahrelang - einem Fremdvergleich nicht standhält. Der Hinweis auf das Alter des Sohnes (22 Jahre) vermag der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. Eine familiäre Beistandsleistung ist auf kein bestimmtes Alter beschränkt (Erkenntnis des ).

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