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Umfang der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen
(SWK) - In der Praxis ergeben sich immer wieder Zweifel, ob und in welchem Umfang der Steuerpflichtige bei der Klärung von Auslandssachverhalten verstärkt mitwirken muß. MR. Dr. Christoph Ritz nimmt zu diesen Fragen in einem Beitrag, der in der April-Ausgabe der SWI erschienen ist, umfassend Stellung. Er kommt dabei zu einem sehr differenzierenden Ergebnis.
Ritz nimmt auch zum Verhältnis der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu den Informationsklauseln der Doppelbesteuerungsabkommen Stellung: Er vertritt - gestützt auf die Rechtsprechung des VwGH - die Auffassung, daß die Finanzverwaltung zuerst die durch die Informationsklauseln der Doppelbesteuerungsabkommen gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen muß und erst dann den Steuerpflichtigen zur erhöhten Mitwirkung verhalten kann. Verzichtet die Finanzverwaltung auf die Inanspruchnahme der Informationsklauseln, besteht keine erhöhte Mitwirkungspflicht.