Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 1. Mai 1997, Seite R 49

Verjährung: Frist

Für die Verjährung einer vor dem Beitritt Österreichs zur EU entstandenen Eingangsabgabenschuld gilt die fünfjährige Verjährungsfrist - (§ 207 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...