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SWK 4, 1. Februar 1997, Seite 15

Kanalbenützungsgebühr NÖ

Eine Herabsetzung der Kanalbenützungsgebühr in NÖ zur Vermeidung von Härtefällen kann nicht nur in Betracht kommen, wenn zwischen Schmutzfracht und Schmutzwasserberechnungsfläche ein Mißverhältnis besteht - (§ 5 b Abs. 1 NÖ Kanalgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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