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SWK 4, 1. Februar 1997, Seite R 14

Getränkesteuer Vbg.

Seit unterliegt in Vorarlberg auch Speiseeis, in dem der Fruchtanteil mengen- und wertmäßig überwiegt, der Getränkesteuer - (§ 2 Vorarlb. Getränkesteuergesetz, LGBl. Nr. 51/1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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