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SWK 4, 1. Februar 1997, Seite 17

KFZ: Luxustangente

Von den Leasingraten für einen im Jahr 1988 um 486.000 S (geleasten) angeschafften Personenkraftwagen kann eine „Luxustangente" ausgeschieden werden - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988)

Anläßlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten Betriebsprüfung über die Jahre 1987 bis 1989 wurde hinsichtlich eines im Jahr 1988 um rund 468.000 S angeschafften (geleasten) Personenkraftwagens Marke Mercedes 230 E festgestellt, daß ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlaßt gewesen sei. Der Prüfer errechnete steuerlich relevante Anschaffungskosten in Höhe von 388.843 S (350.000 S plus 38.843 S für Sicherheitseinrichtungen), das sind rund 83% der „Autokosten laut Rechnung" und schied in der Folge neben einem gegenüber den Vorjahren erhöhten Privatanteil aus den für die Jahre 1988 und 1989 geltend gemachten Kraftfahrzeugaufwendungen 17% (für 1989 rund 29.000 S) der geltend gemachten Leasingraten als sogenannte „Luxustangente" aus.

„Wurde nämlich die naturgemäß im Zeitpunkt der Anschaffung getroffene Wahl aus repräsentativen Gründen zugunsten eines - wenn auch geleasten - Personenkraftwagens entschieden, welcher aus rein betrieblichen Gründen nicht angeschafft (oder geleast) worden wäre, so ändert sich das Ausma...

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