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SWK 4, 1. Februar 1997, Seite W 10

Die Erstellung des Finanzplanes

(E./W.)

Der Finanzplan hat alle geplanten Zahlungsströme innerhalb des Unternehmens zu erfassen und festzustellen, welcher zusätzlicher Bedarf an Finanzmitteln zur Durchführung der geplanten Maßnahmen erforderlich ist bzw. welcher finanzielle Überschuß entsteht. Aufgabe des Planenden ist es, im Zuge der Finanzplanung darüber zu entscheiden, wie die zusätzlichen Mitteln zu beschaffen sind bzw. wie der voraussichtlich entstehende Finanzmittelüberschuß zu verwenden ist, wobei darauf zu achten ist, daß das finanzielle Gleichgewicht nicht nur am Periodenende, sondern während der gesamten Periode gegeben sein muß.

Stellt sich bei der Erstellung des Finanzplanes heraus, daß ein errechneter Zahlungsmittelbedarf durch vorhandene Kreditreserven oder andere Quellen nicht gedeckt werden kann, ist das gesamte Budget neu zu erstellen und an die Finanzierungsmöglichkeiten anzupassen.

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