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Parkgebührengesetz Sbg.
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Die wirtschaftliche Beeinträchtigung des Unternehmens durch das Parkgebührengesetz der Stadt Salzburg ist kein Notstand, der die Bestrafung wegen Parkens in der Kurzparkzone ohne ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühr ausschließt - (§ 7 Abs. 1 Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg), (Abweisung)
( bis 0786)