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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite R 63

Ankündigungsabgabe Tirol

Eine Gemeinde kann dem Österreichischen Rundfunk für die Wahrnehmung der Werbeankündigungen in der Gemeinde keine Ankündigungsabgabe vorschreiben – (§ 2 Abs. 1 Tiroler Ankündigungsabgabegesetz), (Abweisung der Beschwerde der Gemeinde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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