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Zum Nachholverbot bei den Rückstellungen für Jubiläumsgelder vor Inkrafttreten des RLG
Der Grundsatz von Treu und Glauben spielt bei unklarer Rechtslage eine besondere Rolle
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rückstellungen für Jubiläumsgelder wurde von der Finanzverwaltung – bis zum Erkenntnis des – auch für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. 818/1993, verneint. Die Verwaltungspraxis vertrat die Ansicht, daß der Gesetzgeber nur die in § 14 EStG genannten Vorsorgen für einmalige Leistungen für vergangene Arbeitszeiten nur in Form von Abfertigungsrückstellungen zulasse ("Streuwirkung"; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch EStG 1988, § 5 Tz. 51 m. w. H.). Der VwGH ist dieser Ansicht in den Erkenntnissen vom , 90/14/0073, und vom , 94/14/0110, nicht gefolgt und hat die steuerliche Abzugsfähigkeit von Rückstellungen für Jubiläumsgelder für die Rechtslage vor dem Steuerreformgesetz 1993 grundsätzlich anerkannt. Der VwGH geht von einer handelsrechtlichen Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder aus und wendet das Nachholverbot für auf Vorperioden entfallende Rückstellungsteile an (unter Hinweis auf RME, ÖStZ 1992, 164).
Das BMF hat auf die oben zitierte Entscheidung des VwGH mit dem Erlaß vom , AÖFV Nr. 198/1994, reagiert und die Bildung einer Rückstellung für Jubiläumsgelder steuerlich grun...