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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite 062

Berufung: Inhalt

Aus einer Berufung muß unter anderem auch ersichtlich sein, aus welchen Erwägungen die Partei den Bescheid bekämpft, was sie anstrebt und womit sie ihren Standpunkt vertreten zu können glaubt – (§ 63 AVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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