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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite R 63

Kanaleinmündungsabgabe NÖ

Bei Anschluß einer Liegenschaft an den öffentlichen Mischwasserkanal ist Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten, ungeachtet vertraglicher Rechtsgestaltungen – (§ 3 a NÖ KanalG 1977), (Abweisung)

(, AW 95/17/0057)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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