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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite 022
Fahrtkosten bei zwei Dienstverhältnissen
Fahrtkosten bei zwei Dienstverhältnissen (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Fahrtkosten von der einen Dienststelle zu der anderen stellen Werbungskosten dar, die nicht vom Pendlerpauschale abgegolten sind. ()