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Stadterneuerung: Nachversteuerung und Spekulation
Modelle 1995: keine Nachversteuerung und nur 10 Jahre Spekulationsfrist
Das Strukturanpassungsgesetz 1996 (Steuersparpaket II) hat – wie bereits mehrfach erwähnt – die Begünstigungen des Stadterneuerungsgesetzes ab 1996 gestrichen. Mit der bisher gewährten steuerlichen Begünstigung der Fünfzehntelabsetzung war seit dem EStG 1988 die Verlängerung der Spekulationsfrist auf 15 Jahre und die Nachversteuerung der steuerlichen Begünstigung bei einer Veräußerung innerhalb von 29 Jahren verbunden. Diese "Strafbestimmungen" können nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut dann nicht zur Anwendung kommen, wenn die Herstellungskosten nicht in Teilbeträgen nach § 28 Abs. 3 EStG abgesetzt worden sind.
1. Allgemeines
Bei den Stadterneuerungsmodellen 1995 steht der Anleger vor der Qual der Wahl, ob er für das Jahr 1995 die steuerliche Begünstigung überhaupt in Anspruch nehmen soll. Wenn der Abzug von 1/15 der Herstellungskosten die erwähnten negativen Folgen auslöst, dann könnte der Steuerpflichtige, wenn er infolge Wegfalls der Steuerminderung mit der Tilgung der Kredite in Liquiditätsschwierigkeiten kommen sollte, seine Beteiligung an einer Immobilie oder seine Eigentumswohnungen nicht veräußern, ohne eine Steuerlawine auszulösen. Ursprünglich bestand bei fast allen Anlegern die Absicht einer langfristigen Vermietung m...