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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite R 63
Vergnügungssteuer Kärnten
• Für die Eintrittsgelder der Klagenfurter Messe, mit der ein Vergnügungspark verbunden ist, ist Vergnügungssteuer zu zahlen – (§ 2 Abs. 1 Klagenfurter Vergnügungssteuerverordnung), (Abweisung)
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