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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite 021

Grundstücksschenkung an Arzt als Einnahme

Grundstücksschenkung an Arzt als Einnahme (§ 4 Abs. 1 EStG)

Wird von einer Gemeinde einem Arzt ein Grundstück geschenkt mit der Auflage, daß er mindestens durch 15 Jahre als Gemeindearzt in dieser Gemeinde tätig sein muß, dann stellt diese Schenkung eine Einnahme aus selbständiger Tätigkeit dar. Eine Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 6 EStG liegt nicht vor, weil der Zuschuß im Rahmen eines Leistungsaustausches erfolgte. ()

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