Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einbringung nach Art. III UmgrStG und Liebhaberei
(BMF) - Das BMF bestätigt die schon bisher vertretene Auffassung (vgl. SWK-Heft 9/1996, Seite A 191), daß der für die Eignung einer Betätigung als Einkunftsquelle i. S. d. § 2 EStG erforderliche Totalgewinn dann nicht auf die Betätigungszeit des Steuerpflichtigen abzustellen ist, wenn die Quelle durch eine Umgründung i. S. d. UmgrStG mit Buchwertfortführung auf einen Nachfolger übergeht, der die Betätigung fortsetzt. Diese Auffassung wird zusätzlich durch das Erfordernis des Vorliegens eines positiven Verkehrswertes in einzelnen Artikeln des UmgrStG gedeckt, das zu den Anwendungsvoraussetzungen dieses Gesetzes zählt. (