Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz für einen Gewinnermittler gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988
(BMF) - Die Gewinnermittlung nach § 5 EStG setzt Steuerpflichtige voraus, „deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23) beziehen". Es ist dabei gleichgültig, ob die Firma zu Recht oder zu Unrecht im Firmenbuch eingetragen oder ihre Eintragung zu Recht oder zu Unrecht unterblieben ist (vgl. ).
Ein nicht im Firmenbuch eingetragener buchführender Gewerbetreibender hat daher seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln (so auch Hofstätter-Reichel, EStG 1988, III A, Tz. 2 zu § 5; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 5 Rz. 2). Für § 4 Abs. 1-Gewinnermittler gelten zwar nach § 4 Abs. 2 EStG die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, nicht aber die besonderen. Die Mißachtung des strengen Niederstwertgrundsatzes bei einem § 4 Abs. 1-Gewinnermittler stellt daher abgabenrechtlich keine Ordnungswidrigkeit dar (§ 6 Abs. 2 EStG enthält ein Bewertungswahlrecht) und gibt daher keinen Grund für eine Bilanzberichtigung. (