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Abgabenfestsetzung: Konkurs
• Ein Steuerpflichtiger, über dessen Vermögen der
Konkurs eröffnet wurde, kann ohne Zustimmung des Masseverwalters im Abgabenfestsetzungsverfahren nicht tätig werden - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
(, 0008, 0009)