zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite A 644

Tätigkeit als »Unternehmensberater«

(A. B.) Nicht jede mit einer Spezialisierung verbundene Einschränkung der tatsächlichen Berufstätigkeit rechtfertigt schon die Annahme, daß die konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr „berufstypisch" sei. Wird nämlich von einem Steuerpflichtigen eine der im § 22 EStG 1988 namentlich aufgezählten Berufstätigkeiten ausgeübt, so bleibt er auch dann freiberuflich tätig, wenn er seine Tätigkeit atypisch einschränkt, z. B. nur mehr als Sachverständiger tätig wird. Es kann daher im Beschwerdefall dahingestellt bleiben, ob und in welchem Ausmaß der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Unternehmensberater eingeschränkt hat (Erkenntnis des / 0030; Abgrenzung zu Erkenntnissen des VwGH, insbesondere jenem vom , 87/13/0205, in denen die „Ähnlichkeit" einer Tätigkeit mit einer anderen, in § 22 EStG aufgezählten zu beurteilen war).

Daten werden geladen...