zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite R 127

Gehsteigabgabe Innsbruck

In Innsbruck ist bei der erstmaligen bauordnungsgemäßen Herstellung des vor dem Anwesen gelegenen Gehsteiges eine

Gehsteigabgabe zu entrichten - (§ 2 Abs. 2 Innsbrucker Gehsteigabgabegesetz), (Abweisung)

(, 0102)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...