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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite T 335

Dringende Reparatur der Werkvertragsregelungen notwendig

Dkfm. Karl Holztrattner

Nach nunmehr fast einem 1/2 Jahr Werkvertragspraxis ist davon auszugehen, daß es aus politischen und Aufkommensgründen kein Zurück gibt und wir mit der grundsätzlichen Pflichtversicherung und Abzugseinkommensteuer leben werden müssen. Von geschätzten 300.000 Werkverträgen im Jahr wurden laut Zeitungsmeldungen seit 1. Juli rund 16.000 gemeldet. Das bedeutet, daß unter der Annahme, daß einige Verträge gemäß § 4 Abs. 5 ASVG teilweise erst ab pflichtig werden, doch anzunehmen ist, daß seit bei rund 100.000 Verträgen gegen das Sozialversicherungs- und Steuerrecht verstoßen wurde.

Diese Sozialversicherungs- und Steuerhinterziehungen sind nicht nur das Problem der Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern auch deren steuerliche Vertreter – insbesondere auch dann, wenn für Klienten Buchführung und Lohnverrechnung durchgeführt wird. Der Großteil des Fehlverhaltens wird allerdings durch die eklatanten Schwächen des Gesetzes hervorgerufen, da eine Reihe von Bestimmungen unverständlich, unpraktikabel und somit auch bei positiver Einstellung nicht vollziehbar sind.

Es sind daher dringend die gesetzlichen Bestimmungen so zu ändern, daß auch die Abgabepflichtigen ihren Melde-, Einbehalts- und Abfuhrve...

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