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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite 649

Veräußerung von Grund und Boden nach Umwidmung in Bauland

(BMF) - Regelmäßig führt die bloße Umwidmung eines seit vielen Jahren land- und forstwirtschaftlich genutzten Grund und Bodens in Bauland mit nachfolgendem Verkauf der umgewidmeten Flächen noch nicht zu einem Gewerbebetrieb. Um von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen zu können, müßte noch die Aufschließung des Grund und Bodens zum Zwecke der Baureifmachung hinzutreten. Es ist also erst die planmäßige Erschließung von Bauland und dessen Verwertung als gewerbliche Tätigkeit anzusehen (vgl. VwGH-Erk. v. , Zl. 92/14/0064, sowie Abschn. 78 Abs. 6 EStR 1988). (

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