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Steuerbarkeit von Habilitationsstipendien
(BMF) - Für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Stipendien, die nach Abschluß einer universitären Ausbildung geleistet werden, sind die Bestimmungen der Punkte 2 bis 5 des Erlasses vom , GZ 07 0600/1-IV/7/96, AÖFV 64/1996, SWK-Heft 14/1996, A 248 f., maßgebend.
Ein Stipendium, das nicht mit der Auflage verbunden ist, eine wissenschaftliche Tätigkeit im Ausland auszuüben, ist entsprechend Punkt 4 des genannten Erlasses daher auch dann grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, wenn dieses Stipendium zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten verwendet wird.
In umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht stellen Zuwendungen, denen eine Verpflichtung des Empfängers dem Geber gegenüber nicht gegenübersteht, kein umsatzsteuerbares Entgelt dar. (