Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite 336

Autobahnvignette nur für KFZ unter 12 Tonnen

Wann Mautvignette und wann Straßenbenützungsabgabe?

Dr. Wolfgang Martelanz

Im Artikel „Die Autobahnvignette ab 1997" von Mag. Eva Pernt im SWK-Heft 34/35 vom ist ein Fehler zu berichtigen: Die Vignettenregelung gilt nicht für alle Kraftfahrzeuge, sondern nur für KFZ bis unter 12 Tonnen Gesamtgewicht. Daher ist für KFZ ab 12 Tonnen Gesamtgewicht auch nicht die Mautvignette und zusätzlich die Straßenbenützungsabgabe zu entrichten, sondern ausschließlich die Straba.

Die von der Autorin erwähnte „Anrechnung der zeitabhängigen Maut nach dem BStFG 1996 auf die Straßenbenützungsabgabe" wurde durch den neu eingefügten § 3 a StraBAG berücksichtigt. Sie ist für den Fall vorgesehen, daß ein KFZ unter 12 Tonnen Gesamtgewicht, das nur der Mautpflicht unterliegt, durch Verwendung eines Anhängers 12 Tonnen Gesamtgewicht erreicht oder überschreitet und dafür auch nach dem StraBAG die Straßenbenützungsabgabe entrichtet werden muß.

Die folgende Tabelle enthält die Aufzahlungsbeträge der Straba nach Abzug der Vignetten-Anrechnungsbeträge bei Verwendung der Vignette für KFZ ab 7,5 t bis unter 12 Tonnen.

Die Beträge der Straßenbenützungsabgabe pro Monat und Jahr sind aufgrund des Beschlusses im Finanzausschuß des Nationalrates vom im Gegenzug zur Halbierung der Erhöhung bei de...

Daten werden geladen...