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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 293c

Christoph Ritz

1

§ 293c wurde durch das AbgÄG 2011 (BGBl I 2011/76) in die BAO eingefügt. Diese Bestimmung ist mit in Kraft getreten (nach § 323 Abs 31). Sie ist eine Verfahrensvorschrift (somit auch für vor ihrem Inkrafttreten erlassene Bescheide anwendbar).

§ 293c wurde durch das AbgÄG 2012 aufgehoben; siehe als teilweisen „Ersatz“ nunmehr § 4 Abs 2 Z 2 EStG 1988 (idF AbgÄG 2012). Nach § 323 Abs 33 ist § 293c mit außer Kraft getreten; dies gilt nicht für vor diesem Tag erfolgte Berichtigungen sowie für vor diesem Tag eingebrachte Anträge auf Berichtigung gem § 293c.

2

Die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2011 (1212 Blg NR 24. GP, 29) verweist einleitend (in den Erläuterungen) auf die Re...

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