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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 285

Christoph Ritz

1

§ 285 Abs 1 (idF FVwGG 2012) über Inhaltserfordernisse für Säumnisbeschwerden entspricht inhaltlich dem bisherigen für Devolutionsanträge geltenden § 311a Abs 1.

2

§ 85 Abs 2 ist für Säumnisbeschwerden ua anwendbar, wenn sie inhaltliche Mängel (fehlende Inhaltserfordernisse iSd § 285 Abs 1) aufweisen. Der vom Verwaltungsgericht zu erlassende Mängelbehebungsauftrag ist ein verfahrensleitender Beschluss iSd § 25a VwGG (idF BGBl I 2013/33); er ist daher nicht mit abgesonderter Revision anfechtbar. Ein solcher Beschluss ist nach § 25a zweiter Satz VwGG erst in der Revision gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis (bzw gegen den die Rechtssache erledigenden Beschluss, somit hier gegen den Zurücknahme-Beschluss) des Gerichtes anfechtbar.

3

Aus der sinngemäßen Anwendung des § 272 Abs 4 ergibt sich, dass dem Berichterstatter „zunächst“ die Erlassung des Mängelbehebungsauftrags (in Fällen der Senatszuständigkeit) obliegt.

4

Die Hemmung der Frist des § 284 Abs 2 ist nunmehr statt in § 311a Abs 4 vorletzter Satz in § 286 vorletzter Satz BAO (idF FVwGG 2012) inhaltlich unverändert geregelt.

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