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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 282

Christoph Ritz

1

§ 282 BAO (idF FVwGG 2012) folgt dem Vorbild der § 63 Abs 1 VwGG und 87 Abs 2 VfGG (jeweils idF vor BGBl I 2013/33).

2

Diese Pflicht trifft nicht nur die „Amtspartei“, sondern auch andere Abgabenbehörden.

3

Sie verpflichtet die Abgabenbehörden beispielsweise

  • zur Verbuchung des Erkenntnisses auf dem Abgabenkonto (zB Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 282 Anm 1),

  • zur Anpassung vom Erkenntnis abgeleiteter Bescheide (insbesondere nach § 295 Abs 1),

  • zur Aufhebung oder Änderung von Nebenanspruchsbescheiden zufolge den § 212 Abs 2 letzter Satz, 212a Abs 9 dritter Satz und 217 Abs 8,

  • zur Einstellung der Vollstreckung nach § 16 Abs 1 Z 1 AbgEO.

BAO | Bundesabgabenordnung

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