BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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§ 281
Literatur
Stoll, Der Rechtsschutz im Abgabenverfahren nach der BAO Nov 1980, JBl 1982, 1 (11); Fellner, Das Gesamtschuldverhältnis im Abgabenrecht, SWK 1991, A V 5 (11 f); Arnold, Schuld und Haftung, 40 und 44 (FN 91); Kotschnigg, Die einheitliche Entscheidung im Berufungsverfahren, SWK 2003, S 309; Kofler, Einheitliche Entscheidung beim „Feststellungsbescheid Gruppenmitglied“, GES 2010, 195; o.V., Gebot der einheitlichen Entscheidung beim „Feststellungsbescheid Gruppenmitglied“, RdW 2010, 535; Tanzer, Die GmbH & Co KG im Abgabenverfahrensrecht, in GS Arnold, 257 ff.
Übersicht der Kommentierung
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Tz | ||
I. | Allgemeines (§ 281 Abs 1) | 5 |
II. | Sonderregelung für Bescheidbeschwerden des Haftungspflichtigen (§ 281 Abs 2) | 11 |
Vorspann
1
§ 281 (idF FVwGG 2012) entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 290.
2
In § 281 Abs 1 sind ausdrücklich auch Beschwerdevorentscheidungen genannt. Dies betrifft allerdings nur meritorische Entscheidungen (vgl Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 281 Anm 1).
3
Wird ein Bescheid sowohl mit einer rechtzeitigen und zulässigen Bescheidbeschwerde angefochten als auch mit einer unzulässigen oder nicht fristgerechten, so wirkt die zurückweisende Beschwerdevorentscheidung nur gegenüber d...