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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 266

Christoph Ritz

1

Die in § 266 Abs 1 (idF FVwGG 2012) vorgesehene Gleichzeitigkeit der Aktenvorlage mit der Vorlage der Beschwerde ist insbesondere bei elektronischer Aktenführung zweckmäßig (2007 BlgNR 24. GP, 19).

Die Übermittlung einer Ausfertigung des Aktenverzeichnisses an die Partei (§ 78) erhöht den Rechtsschutz. Sie soll es auch der Partei ermöglichen, Kenntnis davon zu erhalten, welche Akten die Abgabenbehörde dem Verwaltungsgericht vorgelegt hat und ob sie das Gericht vollständig von bedeutsamen tatsächlichen Verhältnissen informiert hat (Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 266 Anm 2).

2

§ 266 Abs 3 berücksichtigt, dass es Fälle geben kann, in denen elektronisch gespeicherte Daten für das Verwaltungsgericht nicht lesbar oder nicht in Papierform ausdruckbar sind.

3

§ 266 Abs 4 folgt dem Vorbild des § 38 Abs 2 zweiter Satz VwGG (idF vor BGBl I 2013/33) und des § 20 Abs 2 letzter Satz VfGG (2007 BlgNR 24. GP, 19); übrigens enthält auch § 23 VwGVG (BGBl I 2013/33) eine im Wesentlichen inhaltsgleiche Bestimmung.

§ 266 Abs 4 soll verhindern, dass durch Versäumnisse der Abgabenbehörde die Rechtsschutzinteressen des Beschwerdeführers beeinträchtigt werden (Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 266 Anm 5).

4

§ 266 Ab...

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