Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 264

Christoph Ritz

1

§ 264 (idF FVwGG 2012) über Vorlageanträge entspricht im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage (nämlich dem § 276 Abs 2, 3 und 4).

2

§ 264 Abs 2 über die Befugnis zur Einbringung eines Vorlageantrages entspricht inhaltlich dem bisherigen § 276 Abs 2 zweiter Satz. Allerdings ist nunmehr der Beschwerdeführer und jeder, demgegenüber die Beschwerdevorentscheidung wirkt, hiezu befugt. Durch Beitritt (§ 257) wird auch der Beigetretene berechtigt, einen Vorlageantrag zu stellen (vgl ).

3

Rechtzeitige und zulässige Vorlageanträge führen dazu, dass die Bescheidbeschwerde wieder als unerledigt gilt. Die Beschwerdevorentscheidung bleibt jedoch bis zur abschließenden Erledigung (zB durch Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes) im Rechtsbestand. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschwerdevorentscheidung der Beschwerde ganz oder teilweise stattgab oder ob sie verbösernd war.

4

Der Vorlageantrag ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd § 85 Abs 1. Er ist daher im Allgemeinen schriftlich zu stellen. Er muss nicht begründet werden (zB ).

5

Im Vorlageantrag kann die Entscheidung durch den Senat (§ 272 Abs 2) und/oder eine mündliche Verhandlu...

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