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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 256

Christoph Ritz

Erlässe

Zurücknahme von Berufungen, SWK 2004, S 936; Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, AÖF 2006/216, Abschn 2.1 und 2.2.

Übersicht der Kommentierung


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Tz
I.
Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)
1
II.
Einschränkung des Beschwerdebegehrens
8
III.
Zurücknahme bei Beitrittserklärung
10
IV.
Folgen der Zurücknahme
11

I. Wesen und Form der Zurücknahme (§ 256 Abs 1)

1

Anbringen zur Geltendmachung von Rechten können, bevor über sie rechtskräftig entschieden ist, grundsätzlich zurückgenommen werden (siehe § 115 Tz 3). § 256 regelt die Zurücknahmemöglichkeit von Beschwerden ausdrücklich und beschränkt den Zeitraum, bis zu dessen Ablauf die Prozesshandlung möglich ist...

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