BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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§ 253
Literatur
Ritz, Vorläufige Bescheide, ÖStZ 1986, 160 (165); Ritz, Formalentscheidungen nach dem AbgRmRefG, RdW 2002, 557 (559); Windsteig, Keine „Weitergeltung“ von Berufungen gegen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für Umsatzsteuerveranlagungsbescheide im Sinn des § 274 BAO, ; Gassner, Ein Plädoyer für § 274 BAO bei USt-Vorauszahlungsbescheiden, ; oV, VwGH: § 274 BAO auch nach USt-Bescheid, RdW 2008, 498; Hörtnagl-Seidner, Formalentscheidungen, 42 ff; Fischerlehner, Wirkung eines aufgrund der Änderung des Stammabgabenbescheides ergangenen Anspruchszinsenbescheides, UFSjournal 2012, 198.
Erlässe
UStR 2000, Rz 2786; An die Stelle eines Bescheides tretender Bescheid i.S.d. § 274 BAO, SWK 2005, S 425; Auslegung des § 274 BAO, ; Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, AÖF 2006/216, Abschn 4; Salzburger Steuerdialog 2011, BAO, Fragen 22 bis 24.
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§ 253 (idF FVwGG 2012) übernimmt den Inhalt des bisherigen ersten Satzes des § 274.
Der zweite Satz des § 253 verallgemeinert die Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide betreffende Judikatur wie zB (2007 BlgNR 24. GP, 17). Dies dient der Rechtssicherheit und der Verhinderung unterschiedlicher Rechtsprechung der Verwaltu...