Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 251

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Volle Anfechtbarkeit
1
II.
Ausnahmen
7
A.
Hinzutretende Bescheide
7
B.
Ausdrückliche Einschränkungen der Vollanfechtbarkeit
11
1.
Bei Rechtsmittelverzicht (§ 255 Abs 3)
11
2.
Weitere Fälle
13

I. Volle Anfechtbarkeit

1

Im Bereich des Abgabenverfahrensrechtes kann – von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – keine Teilrechtskraft eintreten (; , 93/14/0104).

2

Bescheide, die an die Stelle eines früheren Bescheides treten, sind in vollem Umfang anfechtbar (§ 251 erster Satz); sie sind daher auch in Belangen voll anfechtbar, in denen keine Änderung eingetreten ist und sogar in solchen Punkten, über die in einem Rechtsmittel gegen den früheren Bescheid schon abgesprochen wurde ().

An die Stelle eines frühe...

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