zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 246

Christoph Ritz

Erlässe

Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz, AÖF 2006/216, Abschn 3.2.2.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Allgemeine Regelung (§ 246 Abs 1)
1
II.
Sonderregelung für Feststellungs- und Grundsteuermessbescheide (§ 246 Abs 2)
8

I. Allgemeine Regelung (§ 246 Abs 1)

1

Zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde ist jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist (§ 246 Abs 1).

Darüber hinaus sieht § 248 die Rechtsmittelbefugnis des Haftungspflichtigen gegen Bescheide über den Abgabenanspruch vor. Überdies ist der Adressat eines Beschlagnahmebescheides befugt, den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Bescheidbeschwerde anzufechten (dies ergibt sich aus § 225 Abs 1 zweiter Satz iVm § 248).

1a

Nach Art 243 Abs 1 erster Satz Zollkodex (ZK) kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden auf dem Gebiet des Zollrechts einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen.

1b

Nach § 85c ZollR-DG (idF FVwGG 2012) steht das Recht zur Einbringung einer Beschwerde gegen einen Eingangsbescheid innerhalb der dem Anmelder offenstehenden Beschwerdefrist auch dem gesamtschuldnerischen Warenempfänger, der die Waren vom Anmelder üb...

BAO | Bundesabgabenordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.