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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 230

Christoph Ritz

Erlässe

RAE, Rz 1430 ff.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Hemmung der Einbringung
1
A.
Allgemeines
1
B.
Hemmung bei Mahnung (§ 230 Abs 1)
2
C.
Hemmung bei Zahlungsfristen (§ 230 Abs 2)
3
D.
Hemmung bei Zahlungserleichterungen (§ 230 Abs 3 bis 5)
6
E.
Hemmung bei Antrag gem § 214 Abs 5 (§ 230 Abs 4)
10
F.
Hemmung bei Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs 6)
11
II.
Vollstreckungsbescheid (§ 230 Abs 7)
13

I. Hemmung der Einbringung

A. Allgemeines

1

Hemmung der Einbringung bedeutet, dass Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen. Bereits vor Eintritt der Hemmung erworbene Pfandrechte bleiben durch den Eintritt eines Hemmungstatbestandes unberührt (vgl Reeger/Stoll, BAO, § 230 Tz 11; RAE, Rz 1431; Ellinger ua, 3

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