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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 223

Christoph Ritz

1

Auf den Umtausch gegebener Sicherheitsleistungen besteht gegebenenfalls ein Rechtsanspruch (Stoll, BAO, 2350; Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 223 Anm 1). Er setzt die Gleichwertigkeit der ursprünglichen Sicherheit und der Ersatzsicherheit voraus.

2

Die Genehmigung, eine Sicherheit austauschen zu dürfen, hat – ebenso wie die Anordnung der Ergänzung der Sicherheit bzw anderweitiger Sicherheiten – mit Bescheid zu erfolgen (Stoll, BAO, 2350).

BAO | Bundesabgabenordnung

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