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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 217a

Christoph Ritz

1

Mit ist § 217 für Landes- und Gemeindeabgaben in Kraft getreten. § 217a sieht von dieser Vereinheitlichung drei Ausnahmen vor.

2

Nach § 323a Abs 1 Z 1 ist § 217a Z 1 erstmals auf Abgaben anzuwenden, für die der Abgabenanspruch nach dem entsteht. § 217a Z 1 betrifft die Nichtanwendung der Bestimmungen über den zweiten und dritten Säumniszuschlag.

3

Landesrechtlich war nur in § 166 Abs 2 OÖ-LAO ein zweiter und dritter Säumniszuschlag vorgesehen. § 323a Abs 1 Z 1 ist daher vor allem für Oberösterreich bedeutsam.

BAO | Bundesabgabenordnung

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