BAO | Bundesabgabenordnung
5. Aufl. 2014
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§ 209b
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Die Aufhebung des § 209b (ab ) erfolgte, weil diese Bestimmung als Folge der das Rechtsinstitut der Vorstellung (iSd Art 119a Abs 5 B-VG aF) beseitigenden Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 entbehrlich wurde (2007 BlgNR 24. GP, 16).