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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 209

Christoph Ritz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs 1)
1
A.
Allgemeines
1
B.
Beispiele für Amtshandlungen
10
1.
Abgaben- und Feststellungsbescheide
10
2.
Außenprüfung, Nachschau
13
3.
Aufforderung zur Einreichung von Abgabenerklärungen
20
4.
Anfragen (Vorhalte) an den Abgabepflichtigen
22
5.
Anfragen an vom Abgabepflichtigen verschiedene Personen, Amtshilfeersuchen
25
6.
Weitere Beispiele
27
7.
Verfolgungshandlungen (§ 209 Abs 1 letzter Satz)
31a
C.
Gesamtschuldverhältnisse
32
II.
Hemmung der Verjährung (§ 209 Abs 2)
34
III.
Absolute Verjährungsfrist (§ 209 Abs 3)
36
A.
Allgemeines
36
B.
Sonderbestimmung für Erbschaftssteuer
39
IV.
Zu § 323 Abs 18 (Inkrafttreten der Neufassung des § 209 Abs 1)
42
A.
Einleitung
42
B.
§ 323 Abs 18 zweiter Satz
44
C.
§ 323 Abs 18 vorletzter Satz
48
D.
§ 323 Abs 18 letzter Satz
49
V.
§ 323a Abs 1 Z 5 (Landes- und Gemeindeabgaben)
50
VI.
Sonderbestimmung für vorläufige Bescheide (§ 209 Abs 4)
51

I. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs 1)

A. Allgemeines

1

Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte „Verlängerungstatbestand“ gilt – abgesehen von der „absoluten“ Verjährungsfrist des § 209 Abs 3 – für sämtliche in de...

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