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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 17

Christoph Ritz

1

Verbrauchsteuern sind die Tabaksteuer, Biersteuer, Mineralölsteuer und die Alkoholsteuer (ebenso die gem § 48c Abs 2 SchwStG für die Zeit ab 2002 nicht mehr erhobene Schaumweinsteuer).

Die Umsatzsteuer stellt im gegebenen Zusammenhang keine Verbrauchsteuer dar (zB Tipke/Kruse, AO, § 76 Tz 1; Stoll, BAO, 183; Ehrke-Rabel, in Doralt/Ruppe, Steuerrecht II6, Tz 149; Fischerlehner, Abgabenverfahren, § 17 Anm 1).

2

Die Sachhaftung wird durch Beschlagnahmebescheid (§ 225) geltend gemacht. Zum Wesen der Sachhaftung siehe § 8, zur Rechtsstellung des Adressaten eines Beschlagnahmebescheides siehe § 225.

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