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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 197

Christoph Ritz

Erlässe

Information des BMF zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993, Abschn 10.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Zuteilung nach § 197 BAO
1
II.
Zuteilung nach § 10 Abs 5 KommStG 1993
8

I. Zuteilung nach § 197 BAO

1

Die Zuteilung besteht in der bescheidmäßigen Zuweisung eines Messbetrages in voller Höhe (bzw bei der Kommunalsteuer in der Zuweisung einer Bemessungsgrundlage) oder eines Messbetragsanteiles in unbestrittener Höhe an eine Körperschaft (Gemeinde).

Messbescheide und Zerlegungsbescheide sprechen an sich bereits über die Zuteilung ab. Ein eigener Zuteilungsbescheid ist nur nach Maßgabe des § 197 BAO (bzw des § 10 Abs 5 KommStG 1993) zu erlassen.

2

Begehrt eine im Zerlegungsverfahren übergangene Körperschaft die Zuteilung des einer Körperschaft im Zerlegungsbescheid zugewiesenen (zugeteilten) Messbetragsanteiles zur Gänze, so hat sie zur Durchsetzung dieses Begehrens einen Antrag auf ...

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