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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 15

Christoph Ritz

Erlässe

Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO, AÖF 2006/186, Abschn 8.

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Tz
I.
Betroffene Personen
1
II.
Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben
4
III.
Anzeige
5
IV.
Rechtsfolgen der Unterlassung der Anzeige
8

I. Betroffene Personen

1

Die Haftung trifft Erben nur insoweit, als sie die Abgabenschulden nicht selbst schulden. Als Gesamtrechtsnachfolger schuldet der Erbe die Abgabenschulden des Erblassers. Nach hA trifft den bedingt Erbserklärten die Haftung nach § 15 Abs 1 (oV, WT 1962, H 5, 5; Ellinger, in Bauer-FS, 36; Stoll, BAO, 175).

2

Kuratoren sind zB ...

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