Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2297-2

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 177

Christoph Ritz

1

Das Gutachten eines Sachverständigen besteht in der fachmännischen Beurteilung von Tatsachen (). Die Erhebung der Tatsachen (Befund) muss nicht durch den Sachverständigen selbst erfolgen; sie müssen aber im Gutachten genannt sein (vgl , ZfVB 198...

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